E-Rezept

Pünktlich zum Start ins neue Jahr, am 1.1.2022, beginnt auch das E-Rezept.
Alle gesetzlich Versicherten erhalten dann kein klassisches rosa Rezept mehr, sondern das neue E-Rezept?

Und was ist jetzt? Kommt das eRezept?In unserer letzten Ausgabe waren wir noch zuversichtlich, dass zum 01.01.2022 das eRezept verpflichtend eingeführt wird. Doch wie sieht es heute aus?

Die kurze Antwort: Das eRezept ist pünktlich zum 01 Januar eingeführt worden.

Die lange Antwort: Das eRezept ist eingeführt worden, aber noch nicht verpflichtend.

Aufgrund von verschiedenen technischen und politischen Problem hat das Gesundheitsministerium beschlossen, die bundesweite Testphase zu verlängern. Einen neuen verpflichtenden Start gibt es (noch) nicht. Das Gesundheitsministerium und der Gesundheitsminister Karl Lauterbach wolle nun die Situation neu bewerten und eine „Strategiebewertung“ durchführen. Das Ergebnis ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht bekannt. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist damit aber nicht gestoppt, der Schwerpunkt soll sich jetzt auf andere Telematik Aspekte verschieben – im Fokus steht zum Beispiel die digitale Patientenakte (ePA).

Was bedeutet dies jetzt konkret für Sie als Patienten? Alle Praxen oder Zahnarztpraxen können sich freiwillig der Testphase anschließen und eRezepte ausstellen. Dies können dann in allen Apotheken eingelöst werden, die schon die technische Voraussetzung haben.

Bei uns sind alle drei Standorte mit der entsprechenden Technik ausgerüstet und wir haben auch schon an allen Standorten erfolgreich eRezepte eingescannt, beliefert und abgerechnet. Wir sind bereit – jetzt müssen wir nur noch auf die Politik warten.

Was hat es damit auf sich? Worauf müssen Sie achten? Was ist zu tun, wenn kein Handy verfügbar ist??

Auf diese und noch weiter Fragen hoffen wir Ihnen Antworten geben zu können.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so melden sie sich gerne bei uns über unsere Kontaktformular.

Mit der Einführung des E-Rezeptes kommen viele verschiedene Begriffe auf, deren Bedeutung sich nicht sofort erschließt, aber um zu verstehen, wie ab dem 1. Januar 2022 verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden können, ist es uns wichtig, Ihnen diese erst einmal zu erklären.

TI steht für Telematikinfrastruktur und bildet die Grundlage für alle digitalen Prozesse innerhalb eines Systems, in unserem Falle im Gesundheitswesen. Telematik wiederum ist eine Kombination aus den Wörtern „Telekommunikation“ und „Informatik“. Vereinfacht gesprochen ist die Telematikinfrastruktur (TI) also ein eigenständiges und vom „normalen“ Internet getrenntes „Gesundheits-Internet“. Mit der TI kommunizieren alle Akteure im Gesundheitswesen sicher untereinander und tauschen alle relevanten Informationen über den Behandelnden aus.

Die Gematik GmbH ist die vom Bundesgesundheitsministerium gegründete Firma, deren Aufgabe es ist, die Telematikinfrastruktur aufzubauen und zu verwalten. Diese gehört mit 51% dem Bundesministerium für Gesundheit, die restlichen 49% Teilen sich weitere Vertreter im öffentlichen Gesundheitswesen (Ärzteverbände, Apothekenverbände, Krankenhausverbände etc.).

E-Rezept steht für elektronisches Rezept und soll ab dem 1. Januar 2022 das bisherige „rosa Rezept“ ablösen. Zum Anfang allerdings nur für gesetzlich Versicherte und auch nur für verschreibungspflichtige Medikamente. Privat-Rezepte, Betäubungsmittel, T-Rezepte oder grüne Rezepte sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

HBA ist der elektronische Heil-Berufe-Ausweis, den alle Ärzte und Apotheker benötigen um sich in der TI ausweisen zu können. Mit dem HBA wird das E-Rezept vom Arzt elektronisch unterschrieben und damit erst gültig. In der Apotheke wird nach der Abgabe das E-Rezept wiederum vom Apotheker elektronisch unterschrieben und damit die Abgabe bestätigt. Danach ist das E-Rezept für den Versicherten in einer anderen Apotheke nicht mehr einlösbar, damit ein mehrfaches Einlösen verhindert wird.

SMC-B steht für Security-Module-Card Betriebsstätte und weist die Arztpraxis bzw. die Apotheke selbst als solche aus. Damit ist innerhalb der TI gewährleistet, dass Arztpraxen als Arztpraxen und Apotheken als Apotheke usw. zu erkennen sind und deren Identität sichergestellt ist.

Der eHealth-Konnektor verbindet die Betriebstätte mittels einer sicheren Verbindung (VPN) mit der Telematik-Infrastruktur. Es ist quasi so etwas, wie ein DSL-Router für die TI. Mittels SMC-B kann der Konnektor die jeweilige Betriebsstätte innerhalb der TI ausweisen und für den Zugang freischalten.

eGKV steht für elektronisch-Gesundheitskarte und ist der Nachfolger der aktuellen Krankenversicherungskarte. Mit dieser „neuen“ Versicherungskarte kann der Versicherte mittels einer persönlichen PIN an den eHealth-Kartenterminal auf die individuellen Gesundheitsdaten in der TI zugreifen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Ihre Krankenkasse. Diese neuen Karten werden bereits von den Krankenkassen ausgegeben. Wenn sie noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie eine solche kostenfrei bei der Krankenkasse anfragen.

Das eHealth-Kartenterminal ist die Schnittstelle für alle Versicherten und der Telematik-Infrastruktur. Diese stehen in den Arztpraxen oder in den Apotheken bereit. Hier kann die eGKV des Versicherten eingesteckt werden und die Funktionen, die die TI bietet genutzt werden. Zum Beispiel kann auf diesem Weg auch das E-Rezept ausgelesen werden, der Medikationsplan aktualisiert oder erstellt werden und die Notfalldaten (wie z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, Notfallpässe, etc.) bearbeitet werden.

NFC steht für Nahfeldkommunikation und ist eine Technik mit Hilfe derer moderne Smartphones mit der eGKV kommunizieren und Daten austauschen können. Aktuell ist dies auch die Technik, mit derer das kontaktlose Bezahlen möglich ist.

Der Besuch beim Arzt läuft wie bisher ab. Soll nun ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet werden, wird kein rosa Muster 16 Rezept (s. Abbildung 1), sondern das E-Rezept erstellt.

Zum Start des E-Rezeptes wird es dies zunächst als Ausdruck geben (s. Abbildung 2). Dieser ist doppelt so groß (DIN A5), wie das bisherige „klassische“ Rezept (DIN A6) und wird in Papierform mitgegeben. Der Ausdruck auf Papier stellt nicht das eigentliche Rezept da, sondern dient nur als Schlüssel, um dieses einzulösen. Daher ist es auch nicht möglich den Ausdruck zu kopieren und mehrfach einzulösen. Wird er einmal eingereicht, kann er nicht erneut eingelöst werden.

Sollte schon eine eGKV Karte vorhanden sein, so kann die Arztpraxis das Rezept auch digital in der TI hinterlegen. Sie benötigen, dann ein NFC-fähiges Smartphone, die E-Rezept App und ihre eGKV Karte. In der App kann dann das Rezept eingesehen und uns als Apotheke übermittelt werden.

Es ist auch geplant, dass eine Verfügbarkeitsanfrage direkt von Ihnen an uns als Apotheke gestellt werden kann. Falls gewünscht können die Medikamente dann auch direkt zur Lieferung durch unseren Botendienst oder zur Abholung in der Apotheke hinterlegt werden.

 

Abbildung 1Abbildung 2

 

Welche Möglichkeiten für das E-Rezept gibt es?

  1. 1. Ausdruck auf Papier in DIN A5

  2. 2. Mittels eGKV

  3. 3. Via NFC-Smartphone und E-Rezept App digital

  4. 4. alle Möglichkeiten gleichzeitig

Ja auch im Jahr 2022 bleibt das klassische, rosa Rezept noch gültig. Zum einen gibt es Medikamente, die (noch) nicht als E-Rezept verordnet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Hilfsmittel (wie Stechhilfen für Insulin oder Inkontinenz Vorlagen) aber auch bestimmte Arzneistoffgruppen, wie Betäubungsmittel oder die T-Rezept pflichtigen Medikamente.

Außerdem kann z.B. bei einem Hausbesuch oder in Pflegeheimen nicht immer ein E-Rezept ausgestellt werden.

Die Arztpraxen sind allerdings dazu verpflichtet, bis auf diese wenigen Ausnahmen, nur noch E-Rezepte auszustellen.

Am 1. Juli 2021 ist das E-Rezept bereits in einer Testphase in Berlin und Brandenburg gestartet, ursprünglich sollte es zu diesem Zeitpunkt bundesweit beginnen.

Der bundesweite Startpunkt ist der 1. Januar 2022.

Voraussetzungen für den vollen Funktionsumfang sind:

  • ein Smartphone ab Betriebsversion iOS 14 oder Android 7

  • ein NFC-fähiges Smartphone

  • eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inkl. PIN (eGKV)

In der App können Sie E-Rezepte von sich, aber auch von anderen einscannen und speichern. Sie können sich bei neueren Smartphones (s. Voraussetzungen) mit Ihrer eGKV anmelden und direkt das E-Rezept empfangen. Sie können die Verfügbarkeit der Medikamente bei uns anfragen und diesen dann zur Abholung reservieren oder über unseren Botendienst zugestellt bekommen.

Erklärvideo zur E-Rezept App:

Wie bislang auch, muss 1 x pro Quartal die Versichertenkarte in der Arztpraxis eingelesen werden. Sollte dies der Fall sein, so kann das Rezept auch direkt in die E-Rezept-App geschickt werden.

Der Ausdruck enthält insgesamt 4 verschiedene QR-Codes.

Der Code unten rechts (gelb) ist immer gleich und verlinkt auf die Webseite zum E-Rezept der Gematik, wo u.a. die E-Rezept App heruntergeladen werden kann.

Die drei kleineren blauen QR-Codes stellen bis zu 3 verordnete Medikamente pro Ausdruck da.

Der große rote QR-Code fasst die kleinen blauen Codes zusammen und kann zur Vereinfachung vorgezeigt werden.

Sollte nur ein Teil des Rezeptes beliefert werden (das ist mit dem E-Rezept nun möglich) müssen alternativ die jeweiligen blauen QR-Codes abgescannt werden. Der Rest des E-Rezeptes bleibt danach noch gültig und kann zu einem späteren Zeitpunkt oder in einer anderen Apotheke eingelöst werden.

Sprechen Sie uns einfach an, persönlich, per Telefon oder per Mail.

Weitere Informationen finden sie auf der Seite der Gematik https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/ (für Kunden) oder https://www.gematik.de/ (für technisch Interessierte und für tiefergehende Informationen).

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